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Geburtshilfe am Marien-Krankenhaus steht nicht zur Disposition

Der Landtag diskutiert Lösungen zur Finanzierung der belegärztlichen Geburtshilfe.

Die öffentliche Diskussion der steigenden Haftpflichtprämien hat seit Oktober d.J. sehr viel in Bewegung gesetzt, aber auch zu Verunsicherungen bzgl. der Zukunft der Geburtshilfe im Marien-Krankenhaus geführt. Die ausführliche Diskussion des schleswig-holsteinischen Landtages am gestrigen Freitag (Top 20 - Ärzte in der Geburtshilfe) hat eindrucksvoll gezeigt, dass auch das politische Interesse an der Geburtshilfe als einer zentralen Aufgabe der Daseinsvorsorge und im Besonderen an der belegärztlichen Geburtshilfe in Schleswig-Holstein (Lübeck und Ratzeburg) extrem groß ist und wir das gesamte Parlament geschlossen an unserer Seite haben.

Unabhängig davon, wann welcher Lösungsweg kurz- und auch langfristig realisiert wird, steht die Geburtshilfe am Marien-Krankenhaus steht nicht zur Disposition!

Die Belegärzte des Marien-Krankenhauses haben bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) im Oktober einen Antrag auf Refinanzierung der zukünftigen Haftpflichtprämien gestellt, die schon Anfang November über einen entsprechenden Sicherstellungszuschlag mit dem GKV-Spitzenverband in Verhandlung getreten ist. Dieser Antrag wurde vom schleswig-holsteinischen Sozialminister Dr. Heiner Garg bereits ausdrücklich unterstützt. Weiter hat sich nach dem Sozialausschuss nun auch der Landtag selbst in seiner Plenardebatte am 15.12.2017 ausführlich mit dem Thema beschäftigt und fraktions- und parteiübergreifend einstimmig eine breite und nachhaltige Unterstützung der belegärztlichen Geburtshilfe beschlossen.

Die Lösungsansätze beginnen bei der kurzfristig durch die Selbstverwaltung (KBV und GKV Spitzenverband für die Krankenkassen) umzusetzenden Refinanzierung der Haftpflichtprämien und reichen bis zur Schaffung eines steuerfinanzierten Haftungsfonds als eine langfristige Perspektive.

Die Belegärzte haben mit ihrem Versicherer zunächst eine Staffelung bei der Steigerung auf die neuen Haftpflichtprämien vereinbart, sodass es für 2018 nur zu einer deutlich geringeren Steigerung als geplant kommt und der volle Beitrag erst ab dem Jahre 2020 fällig wird. Alle Geburtshelfer haben einen unbefristeten Vertrag über eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Weiter rechnen wir damit, dass die KBV nach der inzwischen zweiten Verhandlungsrunde mit der GKV im Laufe des kommenden Jahres einen vorläufigen Sicherstellungszuschlag realisieren wird.

Sollte entgegen aller Erwartungen der beantragte Sicherstellungszuschlag im kommenden Jahr nicht zur Auszahlung kommen und auch sonst keine adäquate Refinanzierung möglich werden, wird das Marien-Krankenhaus seine Geburtshilfe in Form einer sog. Hauptabteilung, also mit angestellten Ärzten, sicherstellen. Die Krankenkassen in Schleswig-Holstein haben hierzu proaktiv Verhandlungen angeboten und die Ansgar Gruppe in Hamburg hat als Träger des Marien-Krankenhauses ebenfalls seine Unterstützung fest zugesagt.

Wir werden uns weiter für eine sachgerechte Finanzierung unserer Leistungen stark machen und in jedem Fall unseren Versorgungsauftrag in Lübeck und unserem gesamten Einzugsgebiet sicherstellen.

Presseerklärung als PDF

Sehen Sie hier die Beiträge zum Thema: Schleswig-Holstein 18:00 und den Beitrag Schleswig-Holstein Magazin 18.30 Uhr vom 15.12.2018

 

Informationen zum Belegarztsystem

Das Marien-Krankenhaus in Lübeck verzeichnet jährlich 1.600 Geburten. Damit ist das Marien-Krankenhaus derzeit die drittgrößte Geburtsklinik in Schleswig-Holstein und zählt zu den beliebtesten Kliniken des Landes.

Das Haus gilt in der Region als ein leistungsstarker Anbieter mit einem attraktiven, medizinisch hochwertigen Angebot. Die Ärzte, Hebammen und das Pflegeteam genießen bei den Familien, insbesondere durch ein vernetztes Versorgungsystem, ein hohes Ansehen.

Als reines Belegarztkrankenhaus sind die behandelnden Ärzte für die Behandlung von Patienten alleine verantwortlich und müssen dafür auch eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Während sich die Fallpauschalen, die ein Krankenhaus abrechnet, über eine festgelegte Systematik regelmäßig, wenn auch mit einer Verzögerung von zwei Jahren, an steigende Kosten anpassen, werden die Einzelleistungsziffern, nach denen ein Belegarzt abrechnet, von einem sog. Bewertungsausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin festgesetzt.

 

Weitere interessante Fakten:

  • Fachabteilungen: Chirurgie, Frauenheilkunde, Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin, Urologie, Anästhesie, Augenheilkunde
  • Kooperation: 45 Belegärzte verschiedener Fachdisziplinen
  • Personal: 200 Mitarbeiter unterschiedlicher Berufsgruppen
  • stationäre Fälle 2016: ca. 6244
  • Geburten 2016: 1605

 

Link zur Mediathek des Landtages; Wahlperiode 19 -  15.12.2017 - 7. Tagung

http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/

 

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